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BOE-A-2026-12997 ·15. Juni 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Arbeitsrecht

Enercon Windenergy Spain, SL: Neues regionales Zusatzentgelt ab 1. Juni 2026

Der Tarifvertrag der Enercon Windenergy Spain, SL sieht eine Aktualisierung des regionalen Zusatzentgelts für das Jahr 2026 vor. Diese Änderung tritt gemäß den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 am 1. Juni 2026 in Kraft und betrifft unmittelbar alle unter diesen Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmer, die ab diesem Datum den neuen Betrag erhalten.

In 2 Punkten

  1. Neues regionales Zusatzentgelt für 2026 ab dem 1. Juni (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Anwendung der Vereinbarung im Tarifvertrag der Enercon Windenergy Spain, SL. (Resolución de 2 de junio de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Solo si la empresa es Enercon Windenergy Spain, SL.

Gilt für dieses Profil

  • Solo si el autónomo forma parte del convenio de Enercon Windenergy Spain, SL.

Gilt für dieses Profil

  • Solo si la empresa es Enercon Windenergy Spain, SL.

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer der Enercon Windenergy Spain, SL erhalten ab dem 1. Juni 2026 ein neues regionales Zusatzentgelt. Unternehmen müssen ihre Lohnzahlungen entsprechend der neuen Vereinbarung anpassen. Arbeitsrechtliche Berater sollten die korrekte Umsetzung des neuen Betrags in den Gehaltsabrechnungen prüfen. Für die Verwaltung ergeben sich keine direkten operativen Änderungen, jedoch muss der Registerstand des Tarifvertrags aktuell gehalten werden.

Zeitlinie

2026-06-15pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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