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BOE-A-2026-12859 ·13. Juni 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Förderrecht

Gemeinden in Andalusien und Extremadura: Hilfsmaßnahmen bei Überschwemmungen ab 13. Juni

Die Resolution vom 11. Juni 2026 ändert die vorangegangene vom 20. März und erweitert die Liste der von Überschwemmungen betroffenen Gemeinden in Andalusien und Extremadura. Die Hilfsmaßnahmen treten gemäß Artikel 7.2 des Real Decreto-ley 5/2026 ab dem 13. Juni 2026 in Kraft. Diese Änderung betrifft unmittelbar die Kommunalverwaltungen sowie die Empfänger von Zuschüssen für Umweltschäden.

In 2 Punkten

  1. Für die von Überschwemmungen betroffenen Gemeinden in Andalusien und Extremadura gelten ab dem 13. Juni Hilfsmaßnahmen (art. 7.2 del Real Decreto-ley 5/2026)
  2. Die Resolution vom 20. März 2026 wird geändert, um neue betroffene Gebiete einzubeziehen (Resolución de 11 de junio de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas ubicadas en municipios afectados por inundaciones en Andalucía o Extremadura

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con actividad en municipios afectados por inundaciones

Gilt für dieses Profil

  • Particulares afectados por daños por inundaciones en los municipios indicados

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con sede en municipios afectados por inundaciones

Wie es Betroffene betrifft

Die Kommunalverwaltungen müssen ihre Listen der betroffenen Gemeinden aktualisieren und die Verteilung der Hilfen ab dem 13. Juni einleiten. Betroffene von Überschwemmungen erhalten schnelleren Zugang zu Zuschüssen. Berater im Bereich der öffentlichen Politik müssen die Kriterien für die Betroffenheit überprüfen und sicherstellen, dass die aufgenommenen Gemeinden die festgelegten Kriterien erfüllen. Die Autonomen Gemeinschaften müssen die Umsetzung der Maßnahmen mit den lokalen Gebietskörperschaften koordinieren.

Zeitlinie

2026-06-13pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-13vigorInkrafttreten (Resolución de 11 de junio de 2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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