Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit entscheidet über eine Beschwerde eines Notars gegen die Aussetzung der Eintragung einer Erbschaftsauseinandersetzung. Die Registerbeamtin verlangte Sterbeurkunden der Eltern der Erblasserin, um deren Vorverstorbenheit nachzuweisen, da ein dokumentarischer Nachweis über das Fehlen gesetzlicher Erben fehlte. Der Notar legte Beschwerde ein mit der Begründung, dass das Alter der Eltern (welche 114 Jahre erreicht haben müssten) die Vorverstorbenheit zu einer notorischen und statistisch evidenten Tatsache mache, und hinterfragte damit den formalen Rigorismus gegenüber der biologischen Realität.
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Für Rechtsexperten (Notare und Anwälte) verdeutlicht der Beschluss das Spannungsfeld zwischen der Registerpraxis, die einen strengen dokumentarischen Nachweis (Sterbeurkunden) verlangt, und einer Interpretation, die auf Notorietät und statistischer Wahrscheinlichkeit basiert. Für Erben bedeutet dies das Risiko von Registeraussetzungen in Erbfällen, in denen Dokumente über sehr weit zurückliegende Vorfahren nicht vorliegen, was die Inanspruchnahme von Notariatsakten (Actas de notoriedad) erforderlich macht, die von der Registerbehörde als unzureichend erachtet werden können.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aportar certificados de defunción de los ascendientes para evitar la suspensión de la inscripción registral | Hechos II |
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