Das Gesetz 6/2026 ändert die Artikel 16 bis 18 des Gesetzes 12/2006 und fügt die Artikel 17 bis und 18 bis hinzu, welche neue Bedingungen für die Verwaltung des regionalen Jagdreservats Saja festlegen. Die zusätzliche Bestimmung des Dekrets 66/2014 wird aufgehoben und der Anwendungsbereich der Reservate erweitert. Lizenzinhaber müssen ihre Register gemäß der neuen Norm aktualisieren (Art. 17 bis, 18 bis).
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Jagdlizenzinhaber in Kantabrien müssen ihre Jagdregister gemäß den neuen Artikeln 17 bis und 18 bis aktualisieren, die die Nutzung und den Zugang zum regionalen Jagdreservat Saja regeln (Art. 17 bis, 18 bis). Die Regionalverwaltungen übernehmen die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung. Da die Frist für die Anpassung im Text nicht explizit angegeben ist, ist eine Bewertung der Gültigkeit bestehender Register erforderlich. Die Änderung betrifft die Nutzer des Reservats unmittelbar, indem der Zugang je nach den neuen Bedingungen eingeschränkt oder erweitert wird.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar registros de caza conforme a los artículos 17 bis y 18 bis | art. 17 bis, 18 bis |
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