Die Resolution vom 21. Mai 2026 veröffentlicht die Aktualisierung der Gehaltstabellen für das Jahr 2026 der VII. allgemeinen Kollektivvereinbarung für den Parkplatz- und Garagensektor gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015. Diese Änderung legt die neuen Lohnbedingungen fest, die ab dem Inkrafttreten der Vereinbarung anzuwenden sind, wobei keine spezifische Anpassungsfrist für die Unternehmen vorgesehen ist. Der Text steht im Rahmen des RDL 2/2015 und bezieht sich auf die durch Resolution vom 6. Mai 2024 veröffentlichte Vereinbarung.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Unternehmen des Parkplatz- und Garagensektors müssen ihre Gehaltstabellen an die im VII. Kollektivvertrag für 2026 festgelegten neuen Bedingungen anpassen (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015). Die Arbeitnehmer erhalten angepasste Löhne gemäß den neuen Tabellen. Da keine spezifische Frist für die Anpassung angegeben ist, müssen die Unternehmen umgehend handeln, um Arbeitskonflikte zu vermeiden. Die Änderung betrifft keine anderen Sektoren oder Arbeitnehmer außerhalb dieses Bereichs.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar tablas salariales según el VII Convenio colectivo de 2026 | art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 |
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