Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die neuen Euro-Wechselkurse, die ab dem 2. Juni 2026 gelten und nun als offiziell gelten (Art. 36 des Gesetzes 46/1998). Diese Änderungen müssen in die Finanzregister und Preiskalkulationssysteme von Unternehmen und Privatpersonen integriert werden, die mit Fremdwährungen arbeiten. Das aktuelle System der offiziellen Kurse wird mit diesen veröffentlichten Werten automatisch aktualisiert.
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art. 36 Ley 46/1998
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Unternehmen, die Devisengeschäfte abwickeln, müssen ihre Wechselkurse in ihren Finanzsystemen innerhalb der nächsten 30 Tage aktualisieren, um Fehler bei der Berechnung von Kosten, Einnahmen oder Steuern zu vermeiden. Privatpersonen, die Käufe oder Verkäufe in Fremdwährungen tätigen, müssen ebenfalls diese offiziellen Werte verwenden, um die Genauigkeit ihrer Aufzeichnungen zu gewährleisten. Finanzberater müssen sicherstellen, dass ihre Kunden die von der Banco de España veröffentlichten offiziellen Kurse verwenden.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar tasas de cambio en sistemas financieros y registros de operaciones en divisas | art. 36 Ley 46/1998 | 30 días desde la publicación |
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