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BOE-A-2026-11926 ·3. Juni 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Schrottmetallbranche: 30 Tage Frist für die Anwendung der neuen Lohnstufen des VIII. Tarifvertrags

Die Resolution vom 21. Mai 2026 veröffentlicht die Lohnstufen des VIII. Tarifvertrags für die Schrottmetallindustrie, genehmigt gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Die neuen Lohnstufen treten 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft (Art. 2). Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Verträge oder Lohnvereinbarungen innerhalb der gesetzten Frist aktualisieren.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen der Schrottmetallbranche müssen die neuen Lohnstufen innerhalb von 30 Tagen anwenden (art. 2)
  2. Die Lohnstufen basieren auf dem RDL 2/2015 und dem Königlichen Erlass 713/2010 (art. 90.2 y 3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de Ferralla
  • Con número de trabajadores superior a cero

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen der Schrottmetallbranche müssen ihre Lohnstufen an die im Tarifvertrag veröffentlichten neuen Werte anpassen. Die 30-tägige Anwendungsfrist wirkt sich direkt auf Neueinstellungen und Lohnzahlungen aus. Arbeitnehmer werden ab Beginn des Anwendungszeitraums Änderungen an ihren Gehältern feststellen können. Es gibt keine Änderungen der Arbeitsmodalitäten oder der Arbeitsrechte.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las nuevas tablas salariales del VIII Convenio colectivo en el plazo de 30 días art. 2 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-06-03pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-30vigorInkrafttreten (art. 2)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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