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BOE-A-2026-11757 ·1. Juni 2026 ·acuerdo Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Oberster Gerichtshof: Änderung der Zusammensetzung der IV. Kammer für den zweiten Viermonatszeitraum 2026

Der Regierungsausschuss des Obersten Gerichtshofs ändert aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Zusammensetzung der 1. und 2. Sektion der IV. Kammer für den zweiten Viermonatszeitraum 2026 (Beschluss 1). Die übrige Zusammensetzung und Funktionsweise bleiben gemäß der im BOE vom 8. Dezember 2025 veröffentlichten Regelung bestehen (Beschluss 1).

In 2 Punkten

  1. Änderung der Zusammensetzung der 1. und 2. Sektion der IV. Kammer für den zweiten Viermonatszeitraum 2026 (Beschluss 1). (Acuerdo 1.º)
  2. Der Inhalt der im BOE vom 8. Dezember 2025 veröffentlichten Vereinbarung bleibt für die restliche Zusammensetzung bestehen (Beschluss 1). (Acuerdo 1.º)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen für Wirtschaftsakteure oder Bürger zu erwarten, da die Norm rein intern organisatorischer Natur innerhalb der Justiz ist. Die Änderung betrifft lediglich die Zuweisung der Richter in den Sektionen der IV. Kammer des Obersten Gerichtshofs für den genannten Zeitraum (Beschluss 1).

Zeitlinie

2026-06-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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