Der Oberste Gerichtshof hat Teile des Königlichen Erlasses 35/2023 für nichtig erklärt, da gegen das Umweltrecht verstoßen wurde. Dies betrifft insbesondere die Wasserwirtschaftsplanung und die Bewässerung im Segura-Einzugsgebiet. Die Entscheidung beeinträchtigt die Gültigkeit der Bestimmungen zur Zuweisung von Wasserressourcen und erzwingt eine Überarbeitung des Wasserwirtschaftsplans. Die Nichtigkeit begründet sich auf der Verletzung des Umweltrechts (Art. 2 des Urteilstextes).
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Interessengruppen bei der Nutzung von Wasserressourcen im Segura-Einzugsgebiet, insbesondere Bewässerungsnutzer und landwirtschaftliche Verbände, verlieren die Rechtsgrundlage der festgelegten Zuweisungen. Die Behörden müssen den Wasserwirtschaftsplan überprüfen und die Bewässerungsentscheidungen restrukturieren. Berater und Vertreter landwirtschaftlicher Organisationen müssen ihre Strategien aufgrund der Nichtigkeit anpassen. Der Agrarsektor sieht sich mit Unsicherheiten bei der Anbauplanung konfrontiert.
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