Das Verfassungsgericht prüft die Möglichkeit, dass Artikel 47 des Gesetzes 9/2007 der Junta de Andalucía im Widerspruch zu Artikel 149.1-6.ª der Verfassung steht, welcher die Gesetzgebungsautonomie der Autonomen Gemeinschaften festlegt. Die Angelegenheit wird als Prüfung der rechtlichen Vereinbarkeit zwischen der andalusischen Norm und der Verfassungsordnung behandelt. Der Text enthält noch keine endgültige Entscheidung, sondern leitet das verfassungsrechtliche Prüfverfahren ein.
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Die andalusischen Behörden müssen die Rechtmäßigkeit ihrer Norm im Hinblick auf das Verfassungsrecht begründen. Rechtsberater der Autonomen Gemeinschaften sollten die Entwicklung des Verfahrens genau verfolgen. Betroffene Bürger könnten mit Änderungen der Verwaltungsvorschriften rechnen, falls eine Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. Das Verfassungsgericht erlässt in diesem Text noch kein endgültiges Urteil, sondern leitet lediglich das Prüfverfahren ein.
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