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BOE-A-2026-11579 ·28. Mai 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Unternehmen und Privatpersonen: 30 Tage Frist zur Aktualisierung der offiziellen Euro-Wechselkurse

Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die offiziellen Euro-Wechselkurse für den 27. Mai 2026 gemäß EZB-Vorgaben und legt fest, dass diese Kurse gemäß Gesetz 46/1998 (Art. 36) offizielle Wirkung entfalten. Diese Änderung betrifft alle Nutzer von Wechselkursen bei Finanztransaktionen, im internationalen Handel oder bei Fremdwährungszahlungen, da die bisherigen Kurse durch die neu veröffentlichten ersetzt werden. Die Kurse gelten ab dem Datum der Veröffentlichung im BOE als offiziell.

In 2 Punkten

  1. Die offiziellen Wechselkurse werden auf 1 Euro = 1,1637 US-Dollar aktualisiert (Art. 36 Gesetz 46/1998) (art. 36 Ley 46/1998)
  2. Die von der EZB veröffentlichten Kurse haben ab dem 27. Mai 2026 offizielle Wirkung (Resolución de 27 de mayo de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que realicen operaciones internacionales o pagos en divisas

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que realicen operaciones con divisas

Gilt für dieses Profil

  • Particulares que realicen pagos o compras en divisas

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con operaciones internacionales o pagos en divisas

Gilt für dieses Profil

  • No residentes que realicen operaciones en euros o divisas

Wie es Betroffene betrifft

Händler, Unternehmen und Privatpersonen, die internationale Transaktionen durchführen, müssen ihre Wechselkursberechnungen ab dem 27. Mai 2026 aktualisieren. Behörden und Banken müssen die neuen Kurse für offizielle Zahlungen und Umrechnungen verwenden. Finanzberater sollten ihre Berechnungen überprüfen und die Änderungen ihren Kunden mitteilen. Fehler bei der Anwendung der Kurse können zu Verlusten bei Devisengeschäften führen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar cálculos de tasas de cambio a partir del 27 de mayo de 2026 art. 36 Ley 46/1998

Zeitlinie

2026-05-28pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-27vigorInkrafttreten (Resolución de 27 de mayo de 2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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