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BOE-A-2026-11053 ·22. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Unternehmen im Bereich Wartung und Instandhaltung von Wasseranlagen: 30 Tage Frist zur Übernahme der von der Verhandlungskommission empfohlenen Lohnstufen

Die Resolution vom 11. Mai 2026 veröffentlicht das Protokoll der Verhandlungskommission, welche die Lohnstufen für das Jahr 2026 im Sektor der Wartung und Instandhaltung von Wasseranlagen genehmigt hat. Die betroffenen Unternehmen müssen diese Lohnstufen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Veröffentlichung übernehmen (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015). Der Text ist im Rahmen des entsprechenden allgemeinen Tarifvertrags gefasst und bezieht sich auf die vorangegangene Veröffentlichung durch die Resolution vom 2. März 2026.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen müssen die genehmigten Lohnstufen innerhalb von 30 Tagen übernehmen (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Die Lohnstufen wurden durch die Verhandlungskommission im Rahmen des allgemeinen Tarifvertrags genehmigt (Resolución de 11 de mayo de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de mantenimiento y conservación de instalaciones acuáticas

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Bereich der Wartung und Instandhaltung von Wasseranlagen müssen ihre Lohnstufen innerhalb von 30 Tagen aktualisieren (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015). Die Änderung verpflichtet zur Angleichung an die neuen Lohnstufen, was sich direkt auf die Löhne der Arbeitnehmer auswirkt. Es gibt keine Auswirkungen auf Arbeitnehmer oder Privatpersonen außerhalb des Sektors. Die Verwaltungen haben keine direkte Handlungsnotwendigkeit, müssen jedoch die Veröffentlichung des Protokolls gewährleisten.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar las tablas salariales aprobadas en el plazo de 30 días desde la publicación art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-05-22pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-22vigorInkrafttreten (Resolución de 11 de mayo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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