Der Rat für Transparenz und gute Regierungsführung (Consejo de Transparencia y Buen Gobierno) übernimmt die Zuständigkeit für die Entscheidung über Beschwerden gemäß Art. 24 des Gesetzes 19/2013, nachdem am 13. Mai 2026 ein Abkommen mit Asturien unterzeichnet wurde. Dies ermöglicht eine schnellere und leichter zugängliche Entscheidung für die Betroffenen, insbesondere in Gebieten ohne lokale Vertretung. Die Frist für die Entscheidung über die Beschwerden beträgt gemäß Art. 24.1 des Gesetzes 19/2013 ab deren Einreichung 30 Kalendertage. Diese Aufgabe wird nun vom Rat und nicht mehr von den autonomen Gemeinschaften wahrgenommen.
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art. 24.1 Ley 19/2013
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Bürger und Unternehmen, die Beschwerden wegen mangelnder Transparenz oder fehlenden Zugangs zu öffentlichen Informationen einreichen, können sich nun direkt an den Rat für Transparenz und gute Regierungsführung wenden, ohne den Umweg über die autonomen Verwaltungen nehmen zu müssen. Dies reduziert Bearbeitungszeit und Kosten. Die autonomen Verwaltungen verlieren in diesem Bereich ihre Zuständigkeit, was zu Verschiebungen im Beschwerdemanagement führen kann. Berater sollten ihre Verfahren aktualisieren, damit ihre Mandanten Beschwerden direkt beim Rat einreichen können.
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