Die Verordnung erklärt das Keramikmosaik von Joan Miró am Flughafen Barcelona-El Prat zum Kulturgut von nationalem Interesse (Bien de Interés Cultural) in der Kategorie bewegliches Kulturgut. Diese Anerkennung schützt das Werk aufgrund seines künstlerischen und historischen Wertes unter staatlichem Schutz. Die Erklärung erfolgt durch das Königliche Dekret 408/2026, veröffentlicht am 20. Mai 2026 (Art. 1).
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Für den Kultur- und Tourismussektor wird der Denkmalwert des Werkes gefestigt, was dessen Erhaltung und Förderung begünstigt. Die Kulturbehörden und lokalen Verwaltungen müssen dessen Konservierung gewährleisten. Kultur- oder Denkmalberater können dieses Werk in ihre Bewertungsgutachten einbeziehen. Es hat keine direkten Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer oder Privatpersonen in arbeitsrechtlicher Hinsicht.
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