Der Königliche Erlass 400/2026 regelt, dass Kinobetriebe Zuschüsse beantragen können, um den Zugang für Personen ab 65 Jahren zum Kino zu fördern. Gemäß Artikel 2.2 muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten gestellt werden. Die Regelung erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Artikels 67 des Königlichen Erlasses 887/2006 sowie des Artikels 22.2.c) des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über Kultur und Freizeit.
Gilt für dieses Profil
art. 67 R.D. 887/2006
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 67 R.D. 887/2006
Kinobetriebe müssen Förderanträge innerhalb von drei Monaten einreichen, um Zugang zu Hilfen für die Förderung des Kinobesuchs von Personen ab 65 Jahren zu erhalten. Die Einreichungsfrist ist entscheidend: Bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf die Förderung. Die Strukturen der Kulturverwaltungen bleiben unverändert, sie müssen jedoch die Einhaltung der gesetzten Frist gewährleisten. Die Maßnahme stärkt den Zugang älterer Menschen zum Kino.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de subvención para acceso al cine de personas de 65 años o más | art. 2.2 | 3 meses desde entrada en vigor |
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