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BOE-A-2026-10861 ·20. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Blumen- und Pflanzenhandelsunternehmen: 30 Tage Frist für neue Lohnsteigerungen 2026

Die Resolution vom 7. Mai 2026 veröffentlicht die neuen Lohnsteigerungen des XVIII. Bundeskollektivvertrags für den Blumen- und Pflanzenhandel. Es wird eine Erhöhung des Grundgehalts um 3,5 % sowie Anpassungen nach Berufskategorien festgelegt. Die Änderung betrifft unmittelbar die Arbeitnehmer und die dem Kollektivvertrag unterstehenden Unternehmen. Die neuen Löhne gelten ab dem 1. Juli 2026 (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015).

In 2 Punkten

  1. Erhöhung des Grundgehalts um 3,5 % ab dem 1. Juli 2026 (art. 90.2)
  2. Anpassungen nach Kategorien gemäß dem geltenden Kollektivvertrag (art. 90.3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del comercio de flores y plantas
  • Incluidas en el XVIII Convenio Colectivo Estatal

art. 90.2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2

Wie es Betroffene betrifft

Für Arbeitnehmer im Blumen- und Pflanzenhandel gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Erhöhung des Grundgehalts um 3,5 % sowie Anpassungen nach Kategorien (Art. 90.2 und 3). Unternehmen müssen ihre Lohnstufen überprüfen und entsprechende Einstellungen oder Zahlungen anpassen. Es gibt keine Änderungen an den Arbeitsbedingungen oder Arbeitsrechten. Die Anwendung erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung der Vereinbarung (Art. 90.2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ajustar salarios a los nuevos niveles del 2026 art. 90.2 1 de julio de 2026
Revisar tablas salariales por categoría art. 90.3 1 de julio de 2026

Zeitlinie

2026-05-20pubVeröffentlichung im BOE
2026-07-01vigorInkrafttreten (art. 90.2)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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