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BOE-A-2026-10858 ·20. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Ibermática SA: Drei Monate Frist zur Aufnahme von Titel X und Anhang II in den Tarifvertrag

Die Änderungsvereinbarung zum Tarifvertrag der Ibermática, SA, ergänzt den am 4. Juli 2019 veröffentlichten Vertrag um den Titel X und den Anhang II. Diese Änderung erfolgt gemäß den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie dem Königlichen Erlass 713/2010. Die Aktualisierung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Veröffentlichung der Entscheidung in das Register des Tarifvertrags aufgenommen werden (Art. 14, 20 sowie Hinzufügung von Titel X und Anhang II).

In 2 Punkten

  1. Aufnahme von Titel X und Anhang II in den Tarifvertrag (art. 14, 20)
  2. Dreimonatsfrist zur Anpassung des Tarifregisters (art. 14, 20)

Wie es Betroffene betrifft

Für die Unternehmen der Ibermática, SA, ist die Aktualisierung des Tarifvertrags durch die Aufnahme von Titel X und Anhang II erforderlich. Die Dreimonatsfrist ab Veröffentlichung der Entscheidung begründet eine Verpflichtung zur Anpassung im Tarifregister. Andere Unternehmen oder Sektoren außerhalb von Ibermática sind nicht betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar el título X y el anexo II al convenio colectivo art. 14, 20 3 meses desde la publicación de la resolución

Zeitlinie

2026-05-20pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-20vigorInkrafttreten (resolución de 7 de mayo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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