Das Verfassungsgericht hat Artikel 4 c) des Dekret-Gesetzes 11/2020 für verfassungswidrig erklärt, der Sanktionen bei Verstößen gegen COVID-19-Gesundheitsmaßnahmen vorsah. Die autonomen Gemeinschaften müssen diese Sanktionen innerhalb von drei Monaten ab Inkrafttreten des Urteils aufheben (Art. 4.1). Diese Änderung entzieht den lokalen Verwaltungen die Befugnis, Verstöße gegen gesundheitliche Krisenmaßnahmen zu sanktionieren.
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Die Verwaltungen der Balearen müssen die Sanktionen für Verstöße gegen COVID-19-Gesundheitsmaßnahmen innerhalb von drei Monaten abschaffen. Bürger und Unternehmen müssen keine neuen Sanktionen für diese Maßnahmen befürchten, jedoch verlieren die lokalen Behörden ein Kontrollinstrument. Rechtsberater und Verteidiger von Bürgerrechten müssen ihre Analysen zu gesundheitlichen Sanktionen im Krisenkontext aktualisieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Derogar el artículo 4 c) del Decreto-ley 11/2020 en el ámbito de las Illes Balears | art. 4.1 | 3 meses desde la entrada en vigor |
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