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BOE-A-2026-1054 ·17. Januar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Ryanair muss den Tarifvertrag für Kabinenpersonal bis zum 31.03.2030 veröffentlichen

Die Resolution vom 7. Januar 2026 registriert den Tarifvertrag von Ryanair DAC für Kabinenpersonal. Der Vertrag ist bis zum 31. März 2030 gültig und kann verlängert werden. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den Artikeln 90.2 und 3 des Arbeitsstatuts sowie dem Königlichen Erlass 713/2010 vom 28. Mai.

In 3 Punkten

  1. Gültigkeit des Tarifvertrags bis zum 31.03.2030 (art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores)
  2. Verlängerbarkeit des Tarifvertrags (art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores)
  3. Veröffentlichung gemäß Königlichem Erlass 713/2010 (Real Decreto 713/2010, de 28 de mayo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresa aérea con tripulantes de cabina de pasajeros

art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores

Wie es Betroffene betrifft

Ryanair muss als Fluggesellschaft den Tarifvertrag bis 2030 aufrechterhalten und kann diesen verlängern. Das Kabinenpersonal unterliegt den im Vertrag festgelegten Bedingungen. Die Arbeitsaufsichtsbehörden können auf den registrierten Text zugreifen, um dessen Einhaltung zu kontrollieren. Andere Berufsgruppen sind nicht betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-17pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-17vigorInkrafttreten (Resolución de 7 de enero de 2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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