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Veröffentlichung des Nachtrags zur Änderung und Verlängerung der Vereinbarung zwischen dem ISCIII und der Stiftung FEDER zur Bewertung von Forschungsvorschlägen zu seltenen Krankheiten, die im Jahr 2025 eingereicht werden. Die Verlängerung erfolgt gemäß Artikel 48.2 des Gesetzes 40/2015 und gilt bis 2027. Die Vereinbarung wurde am 27. April 2026 unterzeichnet und am 28. April 2026 veröffentlicht.
Institutionen, die Forschungsvorschläge zu seltenen Krankheiten einreichen, können von der Verlängerung des Bewertungszeitraums bis 2027 profitieren. Die Stiftung FEDER und das ISCIII behalten den bestehenden Bewertungsrahmen ohne Verfahrensänderungen bei. Der Bewertungszeitraum bleibt an die Ausschreibung von 2025 gebunden, ohne dass neue Fristen für die Einreichung festgelegt wurden.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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