Es wurde eine Teilvereinbarung des staatlichen Tarifvertrags für Werbeunternehmen getroffen, die die endgültigen Lohnstufen für den Zeitraum 2022 bis 2025 sowie die Lohnstufen für 2026 festlegt. Die Vereinbarung sieht eine Sonderzahlung vor, die weder absorbierbar noch konsolidierbar ist und in drei Raten geleistet wird (Art. II). Zudem werden die Lohnstufen für 2026 definiert, die als Grundlage für die Verhandlungen für 2027 dienen (Art. III).
Gilt für dieses Profil
Resolución de 30 de julio de 2026
Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.
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Resolución de 30 de julio de 2026
Für Unternehmen der Werbebranche bedeutet die Vereinbarung die Verpflichtung zur Zahlung einer kompensatorischen Sonderzahlung in drei Tranchen (Art. II). Für die Arbeitnehmer bedeutet dies den Erhalt einer nicht konsolidierbaren Entschädigung, die die künftige Lohnbasis nicht beeinflusst, aber die Aktualisierung der Lohnstufen für den Zeitraum 2022 bis 2025 garantiert und die Stufen für 2026 festlegt (Art. I und III). Die Auswirkungen der Vereinbarungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 (Art. V).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Realizar el primer pago extraordinario no consolidable | art. II | Dentro del cuarto trimestre de 2026 |
| Realizar el segundo pago extraordinario no consolidable | art. II | Antes del 1 de abril de 2027 |
| Realizar el tercer pago extraordinario no consolidable | art. II | Antes del 1 de octubre de 2027 |
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