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BOE-A-2026-18419 ·1. September 2026 ·Beschluss Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Werbeunternehmen: Nicht konsolidierte Sonderzahlung in drei Raten zwischen 2026 und 2027

Es wurde eine Teilvereinbarung des staatlichen Tarifvertrags für Werbeunternehmen getroffen, die die endgültigen Lohnstufen für den Zeitraum 2022 bis 2025 sowie die Lohnstufen für 2026 festlegt. Die Vereinbarung sieht eine Sonderzahlung vor, die weder absorbierbar noch konsolidierbar ist und in drei Raten geleistet wird (Art. II). Zudem werden die Lohnstufen für 2026 definiert, die als Grundlage für die Verhandlungen für 2027 dienen (Art. III).

In 3 Punkten

  1. Nicht konsolidierte Sonderzahlung in drei Raten: 4. Quartal 2026, vor dem 01.04.2027 und vor dem 01.10.2027 (Art. II). (art. II)
  2. Die Vereinbarungen entfalten ihre Wirkung ab dem 1. Januar 2026 (Art. V). (art. V)
  3. Festlegung der Lohnstufen 2026 zur Berechnung der Erhöhung für 2027 (Art. III). (art. III)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de publicidad sujetas al convenio colectivo estatal para las empresas de publicidad

Resolución de 30 de julio de 2026

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de publicidad sujetas al convenio colectivo estatal para las empresas de publicidad

Resolución de 30 de julio de 2026

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen der Werbebranche bedeutet die Vereinbarung die Verpflichtung zur Zahlung einer kompensatorischen Sonderzahlung in drei Tranchen (Art. II). Für die Arbeitnehmer bedeutet dies den Erhalt einer nicht konsolidierbaren Entschädigung, die die künftige Lohnbasis nicht beeinflusst, aber die Aktualisierung der Lohnstufen für den Zeitraum 2022 bis 2025 garantiert und die Stufen für 2026 festlegt (Art. I und III). Die Auswirkungen der Vereinbarungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 (Art. V).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Realizar el primer pago extraordinario no consolidable art. II Dentro del cuarto trimestre de 2026
Realizar el segundo pago extraordinario no consolidable art. II Antes del 1 de abril de 2027
Realizar el tercer pago extraordinario no consolidable art. II Antes del 1 de octubre de 2027

Zeitlinie

2026-09-01pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. V)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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