UGT-Personal erhält Gehaltserhöhungen für die Jahre 2026 bis 2028
Mit der Resolution vom 19. Oktober 2026 der Dirección General de Trabajo wird die Verlängerung und die Genehmigung der Gehaltstabellen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 des Rahmen-Tarifvertrags der Unión General de Trabajadoras y Trabajadores (UGT) 2021-2025 offiziell registriert und veröffentlicht (BOE-A-2026-22679).
Was sich ändert
Die wesentliche Änderung betrifft die Anpassung der Lohnstrukturen für das Personal der UGT. Durch das neue Abkommen wird der bestehende Rahmen-Tarifvertrag, der ursprünglich bis Ende 2025 gültig war, über den ursprünglichen Zeitraum hinaus bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Die Anpassung der Gehälter erfolgt stufenweise und bezieht sich auf das Grundgehalt (salario base) sowie die konsolidierte Betriebszugehörigkeit (antigüedad consolidada).
- Jahr 2026: Ein Gehaltszuwachs von 3% gegenüber den Vorjahreswerten (Anexo).
- Jahr 2027: Ein Gehaltszuwachs von 4% (Anexo).
- Jahr 2028: Ein weiterer Gehaltszuwachs von 4% (Anexo).
Diese Erhöhungen sind gemäß dem Anhang der Resolution nicht verhandelbar (no revisable) und treten jeweils mit Wirkung zum 1. Januar des entsprechenden Kalenderjahres in Kraft.
Kontext
Diese Maßnahme dient der Sicherung der Arbeitsbedingungen und der Lohnkontinuität innerhalb der UGT-Strukturen. Rechtlich basiert die Entscheidung auf der Verlängerung des bereits bestehenden Rahmen-Tarifvertrags 2021-2025, der zuvor durch die Resolution vom 30. Mai 2025 (BOE-A-2025-11937) veröffentlicht wurde. Die Verlängerung erfolgt in Übereinstimmung mit den Artikeln 90.2 und 3 des geänderten Textes des Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores), der durch das Königliche Dekret-Gesetz 2/2015 verabschiedet wurde (BOE-A-2015-11430).
Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag (Convenio Colectivo) in Spanien für die betroffenen Gruppen eine stabile Grundlage für die kommenden drei Jahre bietet, ohne dass es zu einem Vakuum in der Lohnregelung kommt.
Wer ist betroffen und wie
Die Auswirkungen dieser Resolution sind spezifisch auf die internen Strukturen der UGT und deren Personal ausgerichtet. Da es sich um einen internen Rahmenvertrag handelt, sind die Auswirkungen wie folgt zu differenzieren:
Technisches und administratives Personal
Diese Gruppe profitiert direkt von der Anpassung der Gehaltstabellen. Die Erhöhungen sind nach professionellen Gruppen (Grupo Profesional) und Ebenen (Niveles) gestaffelt. Beispielsweise steigt das Gehalt eines 'Técnico Superior A+' von 2.616,88 EUR im Jahr 2026 auf 2.721,55 EUR im Jahr 2027 und schließlich auf 2.830,41 EUR im Jahr 2028. Das Personal in den Bereichen Verwaltung und Service erhält ebenfalls die prozentualen Steigerungen gemäß den im Anhang festgelegten Tabellen.
Arbeitgeberseite (UGT-Organisationen)
Für die arbeitgeberseitigen Einheiten der UGT (wie UGT CEC, FeSMC, UGT FICA etc.) bedeutet dies eine verbindliche Anpassung der Lohnkosten. Die neuen Gehaltssätze müssen ab dem 1. Januar jedes Jahres in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden, was eine präzise Budgetplanung für die Jahre 2026 bis 2028 erfordert.
Ein Beispiel
Um die Dynamik der Gehaltsentwicklung zu verdeutlichen, betrachten wir die Position eines Administrativo (Gruppe II):
- Stand 2026: Das Grundgehalt beträgt 1.605,68 EUR (Anexo).
- Stand 2027 (4% Steigerung): Das Gehalt erhöht sich auf 1.669,90 EUR (Anexo).
- Stand 2028 (4% Steigerung): Das Gehalt erhöht sich auf 1.736,70 EUR (Anexo).
Diese Berechnung zeigt die kumulative Wirkung der vereinbarten Prozentsätze auf das monatliche Grundgehalt.
Was zu tun ist und wann
Da diese Resolution die Registrierung und Veröffentlichung eines bereits zwischen den Parteien ausgehandelten Abkommens darstellt, ergeben sich für die betroffenen Arbeitnehmer keine unmittelbaren administrativen Pflichten, außer der Überprüfung der korrekten Anwendung der neuen Tabellen. Für die zuständigen Lohnbuchhaltungsstellen gilt folgender Zeitplan:
- Ab 1. Januar 2026: Anwendung der 3%-Erhöhung auf die Gehaltstabellen 2026.
- Ab 1. Januar 2027: Anwendung der 4%-Erhöhung auf die Gehaltstabellen 2027.
- Ab 1. Januar 2028: Anwendung der 4%-Erhöhung auf die Gehaltstabellen 2028.
Die Einhaltung dieser Fristen ist essenziell, um die rückwirkende Wirkung der Vereinbarungen korrekt abzubilden. Für eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf Ihre spezifische Gehaltsstruktur empfehlen wir eine Beratung durch die Fachabteilung von BMC.
Häufige Fragen
- Gilt die Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter der UGT?
- Die Erhöhung gilt spezifisch für das technische, administrative und serviceorientierte Personal, wie in den Gehaltstabellen des Anhangs definiert.
- Wie hoch ist die Steigerung im Jahr 2026?
- Im Jahr 2026 beträgt die Erhöhung des Grundgehalts 3% (Anexo).
- Wann treten die neuen Gehälter in Kraft?
- Die wirtschaftlichen Auswirkungen treten jeweils zum 1. Januar des entsprechenden Jahres (2026, 2027 und 2028) in Kraft.
- Wurde der Vertrag nur kurzfristig verlängert?
- Nein, der Rahmen-Tarifvertrag wurde offiziell bis zum 31. Dezember 2028 verlängert (Acta).
- Sind die Gehaltserhöhungen verhandelbar?
- Nein, laut dem Anhang der Resolution sind die festgelegten Erhöhungen 'nicht verhandelbar' (no revisable).
- Was passiert, wenn die Erhöhung erst nach Januar angewendet wird?
- Da die Erhöhungen ab dem 1. Januar wirksam sind, müssen etwaige Differenzen rückwirkend ausgeglichen werden.
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