Glücksspielbetreiber müssen Werbebotschaften zur Spielsucht und zum Jugendschutz anpassen
Die Dirección General de Ordenación del Juego hat mit der Resolution vom 18. September 2026 neue technische Spezifikationen für die kommerzielle Kommunikation von Glücksspielaktivitäten verabschiedet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Warnhinweise bezüglich der Risiken von Spielsucht und den Schutz Minderjähriger in der Werbung zu vereinheitlichen und deren Sichtbarkeit sowie Form zu präzisieren. Die Regelung tritt 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft (Disposición Séptima).
Was sich ändert
Die neue Verordnung führt signifikante Änderungen in der Gestaltung und dem Inhalt von Werbemitteln für Glücksspiele ein. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Inhaltlicher Austausch der Warnhinweise: Der bisherige allgemeine Hinweis „Verantwortungsbewusst spielen“ (jugar con responsabilidad), der in Art. 10.3 des Real Decreto 958/2020 vorgesehen war, wird durch eine spezifischere Warnung ersetzt. Diese neue Botschaft muss explizit auf die schädlichen Auswirkungen von Spielsucht oder riskantem Spielverhalten hinweisen (Art. 10.4 RD 958/2020).
- Vereinheitlichung des Jugendschutzes: Um die Vielfalt an unterschiedlichen Warnungen zu vermeiden, legt die Resolution nun einen eindeutigen Wortlaut für den Schutz Minderjähriger fest. Die Botschaft muss zwingend lauten: „Nur für Personen über 18 Jahren“ (Solo para mayores de 18 años), wie in der Resolution festgelegt.
- Technische Spezifikationen: Die Gestaltung der Nachrichten ist nicht mehr dem Ermessen der Betreiber überlassen. Die Anhang I und II der Resolution definieren präzise Anforderungen an die Form, die Größe, die Anordnung und den Kontrast der Texte. Die Nachrichten müssen leicht lesbar bzw. hörbar sein und dürfen nicht durch andere Bilder oder Texte verdeckt, verschleiert oder verzerrt werden (Disposición Cuarta).
- Sichtbarkeit im digitalen Raum: Bei digitalen Werbemitteln müssen die Warnhinweise ohne weiteres Scrollen auf dem Gerät des Nutzers vollständig sichtbar sein.
Kontext
Diese Resolution ist eine direkte Umsetzung der Bestimmungen des Real Decreto 958/2020 vom 3. November, insbesondere der Artikel 10.4 und 11.4. Der Gesetzgeber hat mit dem Real Decreto 958/2020 ein neues Paradigma für die Glücksspielwerbung in Spanien geschaffen, um den gesellschaftlichen Anforderungen an Prävention und Kontrolle nachzukommen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Entwicklung ist der Übergang vom Konzept der individuellen Verantwortung des Spielers hin zu einem Modell des „sicheren Spielens“ (juego seguro). Wie im Real Decreto 176/2023 dargelegt, wird die Verantwortung für das Design des Dienstleistungsangebots stärker auf den Betreiber übertragen. Die vorliegende Resolution konkretisiert nun die technischen Details, die notwendig sind, um diese gesetzlichen Prinzipien der sozialen Verantwortung und des Minderjährigenchutzes in der täglichen Werbepraxis durchzusetzen.
An wen es sich richtet und wie
Die Auswirkungen der Resolution sind spezifisch auf Akteure im Glücksspielsektor begrenzt:
- Großunternehmen (Glücksspielbetreiber): Dies ist die primär betroffene Gruppe. Betreiber von Glücksspielaktivitäten sind verpflichtet, ihre gesamte kommerzielle Kommunikation – von TV-Spots über Social Media bis hin zu Printmedien – technisch anzupassen. Sie müssen sicherstellen, dass die neuen Texte gemäß den Anhang-Vorgaben (Größe, Kontrast, Positionierung) implementiert werden.
- Werbeagenturen und Medienhäuser: Obwohl die rechtliche Verantwortung beim Glücksspielbetreiber liegt, müssen Agenturen, die im Auftrag dieser Unternehmen arbeiten, die neuen technischen Standards (Anhang I und II) in die Produktionsprozesse integrieren, um rechtliche Sanktionen für ihre Mandanten zu vermeiden.
- Radioanbieter (Sonderfall): Für kommerzielle Kommunikation im Bereich von Gewinnspielen (juegos de concursos), die über Rundfunkdienste verbreitet werden, gilt eine Ausnahme: Hier muss der spezifische Warnhinweis zu den schädlichen Folgen der Spielsucht nicht gemäß dieser Resolution implementiert werden (Disposición Quinta).
Was zu tun ist und bis wann
Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich folgender Zeitplan für die Compliance:
- Anpassung der Werbemittel: Die technische Umsetzung der neuen Warnhinweise (Inhalt, Größe, Kontrast) muss innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Resolution abgeschlossen sein (Disposición Séptima).
- Nutzung der Übergangsfrist für Verträge: Falls bereits Werbeverträge vor der Veröffentlichung dieser Resolution unterzeichnet wurden, können diese für einen Zeitraum von 3 Monaten nach der Veröffentlichung in ihrer ursprünglichen Form fortgeführt werden, ohne dass eine sofortige Anpassung erforderlich ist (Disposición Sexta).
- Überprüfung der digitalen Formate: Es ist sicherzustellen, dass die Warnhinweise in digitalen Formaten ohne Scrollen sichtbar sind und die Anforderungen der Anhang I und II erfüllen.
Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen, ihre aktuellen Werbekampagnen und bestehenden Verträge einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, um die Einhaltung der neuen technischen Spezifikationen sicherzustellen. Für eine detaillierte Bewertung der individuellen Situation steht Ihnen die entsprechende Fachabteilung von BMC zur Verfügung.
Haeufige Fragen
- Muss ich meine gesamte Werbung sofort ändern?
- Nein. Für bereits bestehende Werbeverträge gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten (Disposición Sexta). Neue Kampagnen müssen jedoch die 60-Tage-Frist nach Veröffentlichung einhalten.
- Was ist der neue Text für den Jugendschutz?
- Der Text ist nun unumgänglich festgelegt auf: „Solo para mayores de 18 años“ (Nur für Personen über 18 Jahren).
- Gilt die Pflicht zur Spielsucht-Warnung auch für Radio-Gewinnspiele?
- Nein, für die kommerzielle Kommunikation von Gewinnspielen im Radio besteht eine Ausnahme von der Pflicht zur Spielsucht-Warnung (Disposición Quinta).
- Wo finde ich die genauen Vorgaben für die Schriftgröße?
- Die technischen Details zu Form, Größe, Anordnung und Kontrast sind in den Anhang I und II der Resolution festgelegt.
- Was passiert, wenn die Warnung auf einer Website erst nach dem Scrollen erscheint?
- Das wäre ein Verstoß gegen die Regelung, dass die Nachrichten ohne Scrollen auf dem Gerät des Nutzers voll sichtbar sein müssen (Disposición Cuarta).
- Wird der alte Hinweis 'Verantwortungsbewusst spielen' weiterhin akzeptiert?
- Nein, dieser Hinweis wird durch die neue, spezifischere Warnung über die schädlichen Folgen von Spielsucht ersetzt.
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