Unternehmen müssen neue Grenzwerte für die Asbestexposition einhalten
Mit dem Real Decreto 847/2026, das am 21. Oktober 2026 in Kraft tritt, hat die spanische Regierung neue Mindestvorschriften für den Arbeitsschutz bei Arbeiten mit Asbestrisiko verabschiedet. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2668 und zielt darauf ab, die Gesundheit der Arbeitnehmer durch strengere Kontrollmechanismen und neue Grenzwerte für die Exposition gegenüber Asbestfasern zu schützen.
Was sich ändert
Die wesentliche Neuerung des Real Decreto 847/2026 liegt in der Festlegung eines neuen Grenzwerts für die berufsbedingte Umweltexposition gegenüber Asbest. Gemäß Teil III der Verordnung wird dieser Grenzwert verschärft, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Gesundheitsrisiken von Asbestfasern gerecht zu werden. Dies bedeutet, dass die bisherigen Messverfahren und die zulässigen Konzentrationen in der Arbeitsumgebung nicht mehr ausreichen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Zudem werden die Anforderungen an die Überwachung der Exposition erhöht. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Exposition der Arbeitnehmer unter dem neuen Grenzwert bleibt. Dies erfordert eine präzisere Messung der Luftqualität am Arbeitsplatz und eine engmaschigere Kontrolle der technischen Schutzmaßnahmen. Die Verordnung legt zudem den Fokus auf die Prävention schwerwiegender Erkrankungen, die durch den Kontakt mit diesem besonders gefährlichen Stoff verursacht werden können.
Kontext
Die neue Regelung steht nicht isoliert, sondern ist Teil einer umfassenden europäischen Harmonisierungsstrategie. Durch die Transposition der Richtlinie (EU) 2023/2668 in das spanische Recht wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz in ganz Europa ein einheitlich hohes Niveau erreicht.
Dieses Real Decreto ersetzt und hebt das bisherige Real Decreto 396/2006 vom 31. März auf, welches die bisherige Grundlage für den Umgang mit Asbest in Spanien bildete. Damit wird der veraltete Rechtsrahmen durch eine modernisierte Fassung ersetzt, die den Anforderungen der Ley 31/1995 über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (Prevención de Riesgos Laborales) entspricht. Die Verordnung stützt sich zudem auf internationale Standards, insbesondere auf die Übereinkommen 155 und 162 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), welche Spanien ratifiziert hat. Der Übergang von der alten Regelung (RD 396/2006) zur neuen (RD 847/2026) markiert somit einen signifikanten technologischen und regulatorischen Sprung in der nationalen Arbeitsschutzpolitik.
Wer ist betroffen und wie
Die Auswirkungen des Real Decreto 847/2026 sind breit gefächert und betreffen verschiedene Akteure im spanischen Wirtschaftsraum:
- Unternehmen mit Asbestrisiko: Dies umfasst vor allem Bauunternehmen, Rückbaufirmen, Industrieunternehmen in der Altbausanierung sowie Betriebe, die mit alten Isolationsmaterialien oder Baustoffen arbeiten. Diese Unternehmen müssen ihre Präventionsprotokolle technisch und organisatorisch anpassen, um den neuen Grenzwert gemäß Teil III einzuhalten.
- Arbeitnehmer: Personen, die in Umgebungen arbeiten, in denen Asbest vorkommen kann, profitieren von einem verstärkten Gesundheitsschutz. Die strengeren Grenzwerte reduzieren das langfristige Risiko für tödliche Erkrankungen wie Asbestose oder Mesotheliom.
- Präventionsdienstleister und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Diese müssen ihre Messmethoden und die Bewertung der Arbeitsumgebung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen.
- Großunternehmen und Industriebetriebe: Für Betriebe mit komplexen Infrastrukturen bedeutet dies eine verstärkte Pflicht zur Dokumentation und zur kontinuierlichen Überwachung der Belastungswerte in den Betriebsstätten.
Was zu tun ist und wann
Da das Real Decreto 847/2026 am 24. Oktober 2026 in Kraft tritt, müssen betroffene Unternehmen proaktiv handeln. Es gibt keine großzügigen Übergangsfristen für die Einhaltung der neuen Grenzwerte nach dem Inkrafttreten. Folgende Schritte sind notwendig:
- Audit der aktuellen Expositionswerte: Unternehmen sollten bereits vor dem 24. Oktober 2026 eine Messung der aktuellen Asbestkonzentrationen durchführen lassen, um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte (Teil III) eingehalten werden können.
- Anpassung der Präventionsprotokolle: Sollten die aktuellen Werte nahe am neuen Grenzwert liegen, müssen technische Maßnahmen (z. B. verbesserte Absaugungen, Versiegelungen) oder organisatorische Maßnahmen (z. B. Rotationsprinzip, verbesserte PSA) implementiert werden.
- Schulung der Mitarbeiter: Die Belegschaft muss über die neuen Schutzmaßnahmen und die Risiken der veränderten Grenzwerte informiert werden.
- Dokumentationsprüfung: Sicherstellen, dass alle Register und medizinischen Überwachungsunterlagen den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen.
Für eine detaillierte Bewertung der spezifischen Risiken in Ihrem Betrieb empfehlen wir, die Situation mit der entsprechenden Fachabteilung von BMC zu erörtern, um eine rechtssichere Umsetzung der neuen Anforderungen zu gewährleisten.
Häufige Fragen
- Wann tritt das neue Asbest-Regelwerk in Kraft?
- Das Real Decreto 847/2026 tritt am 24. Oktober 2026 in Kraft.
- Was ist die wichtigste Änderung für Unternehmen?
- Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines neuen, strengeren Grenzwerts für die berufsbedingte Asbestexposition gemäß Teil III der Verordnung.
- Welche alte Regelung wird durch dieses Dekret ersetzt?
- Das Real Decreto 847/2026 hebt das Real Decreto 396/2006 vom 31. März auf.
- Müssen wir unsere Schutzausrüstung (PSA) ändern?
- Das muss individuell geprüft werden. Wenn die neuen Grenzwerte durch technische Maßnahmen nicht eingehalten werden können, müssen die PSA-Protokolle angepasst werden.
- Ist diese Regelung eine rein spanische Neuerung?
- Nein, sie dient primär der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2023/2668 in spanisches Recht.
- Was passiert, wenn wir die neuen Grenzwerte nicht einhalten?
- Die Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften kann rechtliche Konsequenzen und Sanktionen nach sich ziehen, da die Einhaltung der Grenzwerte eine gesetzliche Pflicht zur Gefahrenabwehr darstellt.
BMC-Ressourcen
- relaciones-laboralesService ansehen →
- prevencion-riesgos-laborales-prlService ansehen →
- riesgo-tercerosService ansehen →
- riesgos-resilienciaService ansehen →
- coste-empleadoRechner öffnen →