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Tabakverkäufer müssen das Steuerband auf der kleinsten Verkaufseinheit anbringen

Die korrekte Anwendung der Kontrollmaßnahmen für unter Verbrauchssteuern fallende Produkte ist entscheidend, um Verstöße in der Vermarktungskette von Tabak zu vermeiden. Eine aktuelle verbindliche Auskunft der Generaldirektion für Steuern (DGT) hat den genauen Ort festgelegt, an dem das Steuerband bei Produkten anzubringen ist, die fragmentiert vermarktet werden.

Was die DGT entschieden hat

Die gestellte Anfrage konzentrierte sich auf die Frage, ob im Falle von Produkten, die in Schachteln geliefert, aber einzeln verkauft werden (lose Zigaretten), das Steuerband auf jede einzelne Zigarette aufgebracht werden muss oder ob es nur auf die Behältniskiste angebracht werden darf. Die DGT hat entschieden, dass das Steuerband auf der Verpackung angebracht werden muss, die die für die Vermarktung autorisierte kleinste Verpackungseinheit darstellt, gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU.

Dies bedeutet, dass, wenn die Zigaretten in einer Verpackung geliefert werden, die als kleinste autorisierte Verpackungseinheit gilt, das Steuerband an dieser Verpackung befestigt sein muss, unabhängig davon, ob das Geschäftsmodell des Tabakläden aus dem Verkauf von Einzelstücken besteht.

Was das für Sie bedeutet

Für die Akteure in der Tabakwertschöpfungskette und die Tabakläden legt diese Entscheidung eine klare operative Verpflichtung hinsichtlich der Verpackung fest. Es ist nicht erforderlich, das Steuerband auf jede einzelne Zigarette aufzubringen, wenn es eine übergeordnete Verpackung gibt, die bereits als kleinste Verkaufseinheit autorisiert wurde. Die Einhaltung dieser Regel stellt sicher, dass das Produkt von seiner autorisierten Vermarktungseinheit an die notwendige steuerliche Kontrolle verfügt.

Was ratsam ist

Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die erhaltenen Verpackungen den Vorschriften zur steuerlichen Versiegelung in ihrer kleinsten autorisierten Einheit entsprechen. Es ist notwendig sicherzustellen, dass das Steuerband an der Originalverpackung der kleinsten Verkaufseinheit haftet, um die Einhaltung des Gesetz 38/1992 über Verbrauchssteuern (Ley de Impuestos Especiales) und der Verordnung über Verbrauchssteuern zu gewährleisten und so mögliche Sanktionen aufgrund von Mängeln bei der Kontrolle der steuerpflichtigen Produkte zu vermeiden.

Häufige Fragen

Muss ich auf jede Zigarette ein Steuerband aufbringen, wenn ich sie einzeln verkaufe?
Nein, wenn die Verpackung, die die Zigaretten enthält, die für die Vermarktung autorisierte kleinste Verpackungseinheit ist, muss das Steuerband auf dieser Verpackung angebracht sein.
Auf welcher Rechtsvorschrift basiert diese Entscheidung?
Sie basiert auf dem Gesetz 38/1992 über Verbrauchssteuern, der Verordnung über Verbrauchssteuern und der Richtlinie 2014/40/EU.
Offizielle verbindliche Auskunft V1211-26
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