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Beihilfen für Internate für gefährdete Minderjährige sind von der Einkommensteuer befreit

Die Art der von den öffentlichen Verwaltungen erhaltenen finanziellen Leistungen zur Unterstützung der Familie war Gegenstand einer Analyse durch die Steuerbehörde. In diesem Sinne wurde die steuerliche Behandlung für Beihilfen geklärt, die für Minderjährige in spezifischen Schutzsituationen bestimmt sind.

Was die DGT entschieden hat

Die Dirección General de Tributos (DGT) hat festgelegt, dass Familienleistungen und Beihilfen, die von einer beliebigen öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Geburt, Adoption, Pflege oder Betreuung minderjähriger Kinder erhalten werden, steuerfreie Einkünfte in der Einkommensteuer (IRPF) darstellen.

Konkret legt das Kriterium fest, dass die finanzielle Leistung, die unter dem Konzept eines Internats für gefährdete Minderjährige erhalten wird, als eine mit der Betreuung minderjähriger Kinder verbundene Beihilfe klassifiziert wird. Da sie somit die Bedingung erfüllt, der Unterstützung und Betreuung von Kindern zu dienen, ist sie durch die in der geltenden Rechtsvorschrift vorgesehene Befreiung geschützt.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine natürliche Person sind, die öffentliche Beihilfen aus dem Schutz von Minderjährigen erhält, dürfen diese Beträge nicht in Ihre Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) einbezogen werden. Dies bedeutet, dass der für Internate für gefährdete Minderjährige erhaltene Betrag Ihre Steuerlast nicht erhöhen und sich nicht auf die Berechnung Ihres Steuersatzes auswirken wird.

Dieses Kriterium basiert auf dem Gesetz 35/2006 (Ley 35/2006) über die Einkommensteuer (IRPF) und wird in Übereinstimmung mit dem Geist der Befreiungen angewandt, die darauf abzielen, die Familieneinheit und das Wohlergehen von Minderjährigen unter der Vormundschaft oder Betreuung Dritter zu schützen.

Was ratsam ist

Es ist notwendig zu überprüfen, ob die Art der erhaltenen Leistung mit den Voraussetzungen für Beihilfen zur Betreuung von Minderjährigen übereinstimmt, um deren korrekte Anwendung sicherzustellen. Falls diese Einkünfte zuvor in der Einkommensteuererklärung enthalten waren, sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Situation gemäß diesem verbindlichen Kriterium zu korrigieren. Jeder Einzelfall muss analysiert werden, um zu bestätigen, dass die Beihilfe die gesetzlich geforderten Anforderungen an den Zusammenhang mit der Betreuung erfüllt.

Häufige Fragen

Muss ich die Beihilfen für Internate in meiner Einkommensteuer (IRPF) angeben?
Nein, diese Leistungen gelten als steuerfreie Einkünfte und müssen nicht versteuert werden.
Welche Art von Beihilfen sind nach diesem Kriterium befreit?
Solche, die mit der Geburt, Adoption, Pflege oder Betreuung minderjähriger Kinder in Zusammenhang stehen.
Offizielle verbindliche Auskunft V1653-26
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