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V5316-16 15. Dezember 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · modelo 111

Keine Abgabepflicht für das Formular 111 bei fehlenden steuerpflichtigen Einkünften

Ein Technischer Architekt erkundigt sich, ob das Formular 111 für Quellensteuer auch dann eingereicht werden muss, wenn keine Rechnungen mit IRPF-Einbehalt vorliegen. Die DGT stellt klar, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer negativen Steuererklärung besteht, sofern im betreffenden Zeitraum keine steuerpflichtigen Einkünfte ausgezahlt wurden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Falls in den folgenden Quartalen keine Rechnungen mit IRPF-Quellensteuer eingehen, stellt sich die Frage, ob das Formular 111 eingereicht werden muss, auch wenn diese Verpflichtung im Abschnitt über steuerliche Pflichten nicht aufgeführt ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Einreichung einer Nullmeldung für das Formular 111 ist nicht zulässig, wenn im Berichtszeitraum keine zur Quellensteuer und zur Verrechnung unterliegenden Einkünfte gezahlt wurden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Nullmeldung zur Selbstveranlagung entsteht nur dann, wenn Einkünfte unterliegen, die der Quellensteuer unterliegen, aber aufgrund ihrer Höhe keine Quellensteuer einbehalten wurde.

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