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Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob eine Entschädigung für eine dauerhafte vollständige Erwerbsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung zwar gilt, jedoch auf den Betrag begrenzt ist, der sich aus dem Bewertungssystem für Schäden und Verluste gemäß dem Gesetz über die Haftpflicht und Versicherung im Straßenverkehr ergibt.
Cuestión planteada Tributación en el IRPF de la indemnización.
Las indemnizaciones por daños personales derivadas de contratos de seguro de accidentes están exentas en el IRPF según el artículo 7.d) de la Ley 35/2006. No obstante, dicha exención está limitada a la cuantía que resulte de aplicar el sistema de valoración de daños y perjuicios incorporado en el Real Decreto Legislativo 8/2004. Para determinar el importe exento, se deben seguir los criterios de puntuación por lesión, valor del punto según la edad y factores de corrección establecidos en el anexo de dicha norma.
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