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V4991-16 17. November 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Lehrtätigkeit von Fachärzten kann als wirtschaftliche Tätigkeit in der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA) steuerpflichtig sein

Ein Dermatologe erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner gelegentlichen Vorträge und Kurse. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeiten für das IAE als berufliche Tätigkeit gelten können, der Umsatzsteuer unterliegen (mit möglicher Befreiung bei Studieninhalten) und im Rahmen der Einkommensteuer als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft werden können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung in IAE, MwSt. und Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Für die IAE erfordert die selbstständige Erbringung von Vorträgen ohne Arbeitsverhältnis keine andere Anmeldung als die eines Facharztes. Im Hinblick auf die MwSt. unterliegt die Tätigkeit der Steuer, kann jedoch befreit sein, wenn es sich um Privatunterricht zu Themen aus Lehrplänen handelt. Im Hinblick auf die Einkommensteuer können die Einnahmen aus Kursen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein, wenn der Berufsträger bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und die Erbringung eine mit seinem beruflichen Zweck zusammenhängende Dienstleistung ist.

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