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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die Einkünfte aus einer Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung, die nach einer Entlassung von seinem Unternehmen finanziert wird, steuerfrei sind. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge als volle Arbeitseinkünfte zu versteuern sind, ohne dass eine Befreiung als Abfindung angewendet werden kann.
Cuestión planteada Aplicación de la exención contemplada en el artículo 7 e) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las personas Físicas.
Las cantidades percibidas por el convenio especial se consideran rendimientos íntegros del trabajo según el artículo 17.1 de la LIRPF. No se aplica la exención del artículo 7 e) ni la reducción del 40% del artículo 18.2, ya que no existe un periodo previo ligado a la antigüedad que genere el derecho a la cantidad. Tampoco se considera renta notoriamente irregular según el Reglamento del Impuesto. El trabajador podría deducir el coste del convenio como gasto según el artículo 19.2 a) de la LIRPF, pero en este caso no puede al estar ya jubilado.
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