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V4493-16 18. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo reducido

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % auf die Überlassung, Installation oder Wartung von Abfallbehältern

Eine Gemeinde erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für den Miet- und Wartungsvertrag von Bioabfallbehältern. Die DGT stellt fest, dass diese Dienstleistungen dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überlassung, Installation oder Wartung von genormten Behältern zur Abfallsammlung unterliegen einem Umsatzsteuersatz von 10 %. Als genormte Behälter gelten solche, die von den kommunalen Satzungen für diesen Zweck als geeignet anerkannt werden, unabhängig von dem Ort, an dem sie installiert werden.

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