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V3890-16 15. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen von Geschäftsführern als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Umsatzsteuerpflicht hängt von Unabhängigkeit ab

Eine Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin eines Buchhaltungsberatungsunternehmens erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung ihrer Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass Geschäftsführergehälter als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und die Umsatzsteuerpflicht die Bereitstellung eigener Betriebsmittel sowie Unabhängigkeit voraussetzt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Die Steuerpflichtige bittet um Auskunft über die Besteuerung der an die Gesellschaft erbrachten Leistungen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer (IRPF) stellen Vergütungen für Organfunktionen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar; wenn der Gesellschafter professionelle Dienstleistungen erbringt und im Regime der Selbstständigen registriert ist, können sie Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht von einer Einzelfallprüfung der Unabhängigkeit des Gesellschafters ab, wobei zu prüfen ist, ob er eigene Mittel organisiert, ob er das wirtschaftliche Risiko trägt und wie hoch seine organisatorische und vergütungstechnische Unterordnung ist.

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