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V3678-20 29. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación de rama de actividad

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes für die Einbringung eines Geschäftsbereichs: Wirtschaftliche Einheit und triftige wirtschaftliche Gründe

Eine Gesellschaft, die im Bereich Zimmerei tätig ist und Immobilien vermietet, prüft, ob sie ihre Vermietungstätigkeit im Rahmen des Sonderregimes auf eine neue Gesellschaft einbringen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das Vermögen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet und die Transaktion auf wirtschaftlichen Umstrukturierungsgründen beruht und nicht allein der Erlangung eines Steuervorteils dient.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer beschriebene steuerliche Sonderregime auf dieses Rechtsgeschäft Anwendung fände.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für die Einbringung eines Betriebszweigs in Anspruch zu nehmen, muss das übertragene Vermögen eine wirtschaftliche Einheit darstellen, die in der Lage ist, mit einer eigenständigen Organisation aus eigenen Mitteln zu arbeiten. Zudem muss die Transaktion aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgen, wie etwa der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten, und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen. Das Vorliegen eines Betriebszweigs setzt voraus, dass die Tätigkeit beim Übertragenden bereits zuvor bestand und der Erwerber in der Lage ist, diese autonom auszuüben.

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