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V3509-20 9. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por responsabilidad civil

Haftpflichtentschädigungen und deren Zinsen sind von der Einkommensteuer (IRPF) befreit

Es wird die steuerliche Behandlung einer Entschädigung aufgrund medizinischer Behandlungsfehler sowie der dazugehörigen Zinsen und Prozesskosten erörtert. Die DGT stellt fest, dass die Entschädigung und die Verzugszinsen steuerfreie Einkünfte sind, während die Prozesskosten keinen Veräußerungsgewinn begründen, sofern die entstandenen Ausgaben abgezogen werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Entschädigungen aus zivilrechtlicher Haftung für Personenschäden mit gerichtlich anerkanntem Betrag sind steuerfrei. Entschädigungszinsen aufgrund des Zahlungsverzugs dieser steuerfreien Entschädigung gelten ebenfalls als steuerfrei. In Bezug auf die Prozesskosten kann der Sieger die im Rechtsstreit entstandenen Ausgaben vom erhaltenen Betrag abziehen, sodass kein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn die Entschädigung diese Ausgaben deckt. Die Zahlung von Anwaltshonoraren auf Basis eines Prozentsatzes der Entschädigung gilt als Konsumertrag und führt nicht zu Kapitalverlusten.

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