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V3440-19 16. Dezember 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por maternidad

Vorübergehende Pflegekinderaufnahme berechtigt nicht zum Mutterschaftsabzug

Die Anfragende möchte wissen, ob sie den Mutterschaftsabzug für einen Zeitraum der vorübergehenden Pflegekinderaufnahme in Anspruch nehmen kann, der der Bestellung als Vormund vorausging. Die DGT stellt klar, dass dieser Abzug nur in Fällen von präadoptiven oder dauerhaften Pflegeverhältnissen anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob ein Anspruch auf den Mutterschaftsabzug für die vorübergehende Pflege des genannten unter drei Jahren alten Minderjährigen für zwei Jahre besteht, die vor dem genannten Beschluss über die Bestellung der Vormundschaft stattgefunden hat.

Die Entscheidung der DGT

Der Mutterschaftsabzug ist nur in Fällen von Adoption oder präadoptiver und dauerhafter Pflege anwendbar. Die vorübergehende Pflege berechtigt nicht zu diesem Abzug. Daher ermöglicht der Zeitraum der vorübergehenden Pflege vor der Bestellung zur Vormundin nicht die Anwendung des Mutterschaftsabzugs.

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