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V3373-20 17. November 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Verlust eines Ehegatten unberührt durch Wertpapierkauf des anderen bei getrenntem Vermögen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Kapitalverlust aus dem Verkauf von Aktien seiner Ehefrau in seine Steuererklärung einfließen kann, nachdem er dieselben Aktien innerhalb von weniger als zwei Monaten erworben hat. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung der Regelung über homogene Wertpapiere von der Eigentumsverhältnisse der Vermögenswerte abhängt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Bei der Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung wird gefragt, ob der Verlust in die Einkommensteuererklärung (IRPF) integriert werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Kapitalgewinne und -verluste werden der Person zugerechnet, die die wirtschaftliche Eigentümerin der Vermögenswerte ist, ungeachtet der formellen Inhaberschaft in Bankregistern. Gehören die Aktien zum gemeinschaftlichen Vermögen, findet die Regelung für homogene Wertpapiere auf den jeweiligen Anteil jedes Ehegatten Anwendung. Handelt es sich bei den Aktien um getrenntes Vermögen, wird der Verlust eines Ehegatten nicht durch den Kauf des anderen beeinflusst, auch wenn diese eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

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