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V3298-15 26. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pago fraccionado

Abzug von Steuerabzügen in Modell 130 nach dem Zeitpunkt der Einkommenszuordnung

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob in Modell 130 Steuerabzüge aus Rechnungen geltend gemacht werden können, die noch nicht beglichen wurden. Die DGT stellt klar, dass die Berücksichtigung dieser Abzüge von der zeitlichen Zuordnung der zugrunde liegenden Einkünfte abhängt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Aufnahme der genannten Quellensteuer in das Formular 130.

Die Entscheidung der DGT

Quellensteuerabzüge oder Vorauszahlungen werden dem Zeitraum zugerechnet, in dem die steuerpflichtigen Einkünfte zugerechnet werden, unabhängig davon, wann sie geleistet wurden. Daher richtet sich die Aufnahme der Quellensteuerabzüge in das Formular 130 nach der Zurechnung der Einkünfte, aus denen sie stammen.

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