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V3284-23 21. Dezember 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · afectación

Fahrzeugkosten nur abzugsfähig bei Nachweis der ausschließlichen betrieblichen Nutzung

Ein Inhaber einer Apotheke erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit von Kosten für ein Elektrofahrzeug. Die DGT stellt klar, dass für den Abzug von Anschaffungs-, Wartungs- oder Energiekosten das Fahrzeug als betriebliches Vermögensgut gelten und ausschließlich für die wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob Ausgaben für die Anschaffung und Wartung des Elektrofahrzeugs abziehbar sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Abziehbarkeit von Ausgaben wie Kraftstoff, Maut, Wartung oder Abschreibung setzt voraus, dass das Fahrzeug ein dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnetes Vermögensgegenstand ist. Da es sich nicht um eine ausgenommene Tätigkeit handelt, ist es erforderlich, dass das Fahrzeug ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird und in der Buchhaltung erfasst ist. Der Besitz eines anderen Fahrzeugs belegt diese ausschließliche Nutzung nicht an sich.

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