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V3280-20 4. November 2020 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · iae

IAE-Einstufung: Abhängig davon, ob die Abfallentsorgung als Vermittlung, Beratung oder industrielle Tätigkeit erfolgt

Ein Unternehmen für die Behandlung elektrischer Abfälle erkundigt sich nach seiner Einordnung in die IAE-Tarife. Die DGT stellt fest, dass die Klassifizierung davon abhängt, ob das Unternehmen als organisierender Vermittler, als technischer Berater oder durch die Umwandlung von Produkten mittels industrieller Prozesse tätig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Angesichts der Zweifel, ob die Einordnung in die genannten Rubriken korrekt ist, soll ermittelt werden, welche im jeweiligen Fall die korrekte Klassifizierung in den Tarifen für die in der Sachverhaltsbeschreibung genannten Tätigkeiten wäre.

Die Entscheidung der DGT

Die Organisation der Abfallentsorgung als Agent wird unter der Rubrik 921.6 eingestuft. Die technische Beratung ohne Organisation der Entsorgung entspricht der Rubrik 843.9. Wenn chemische Produkte ohne Umwandlung vertrieben werden, findet die Rubrik für den Großhandel (616.6) Anwendung. Wenn die Produkte industriell umgewandelt wurden, ist die Tätigkeit industriell und wird der Gruppe 253 zugeordnet.

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