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V3272-18 26. Dezember 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · valor normal de mercado

Marktwertbestimmung erfolgt über das gesamte Vertragsverhältnis und nicht über einzelne unentgeltliche Leistungen

Ein Arzt erkundigt sich, ob Leistungen, die er einer Ärztevereinigung (Igualatorio) ohne Vergütung erbringt, gemäß dem Einkommensteuergesetz (IRPF) zum Marktwert zu bewerten sind. Die DGT stellt klar, dass der Wert durch die Analyse des gesamten Vertragsverhältnisses zwischen dem Fachmann und der Vereinigung zu ermitteln ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF): Anwendbarkeit von Artikel 28.4 des Gesetzes 35/2006.

Die Entscheidung der DGT

Der normale Marktwert von Leistungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden, darf nicht isoliert für jede einzelne Leistung berechnet werden. Es ist auf das gesamte Vertragsverhältnis abzustellen, welches die Erbringung medizinischer Leistungen zwischen dem Fachpersonal und der medizinischen Hilfsorganisation regelt. In diesem vertraglichen Rahmen ist zu bestimmen, ob die Gegenleistungen erheblich unter dem normalen Marktwert liegen.

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