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V3265-23 19. Dezember 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · comunidad de bienes

Entschädigungen bei Enteignungen von Brucheigentum werden nach dem jeweiligen Anteil zugewiesen

Es wird geklärt, wie Erträge aus einer unfreiwilligen Enteignung eines Vermögenswertes, der einer Brucheigentümergemeinschaft gehört, steuerlich zu behandeln sind. Die DGT stellt fest, dass die Erträge jedem Miteigentümer entsprechend seinem prozentualen Anteil zugewiesen werden und einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust darstellen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Besteuerung der aus der Zwangsenteignung resultierenden Einkünfte in der Einkommensteuererklärung jedes Miteigentümers.

Die Entscheidung der DGT

Die Einkünfte der Gütergemeinschaft werden den Miteigentümern gemäß ihren Vereinbarungen oder Beteiligungen zugerechnet. Die Enteignung erzeugt einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust, der durch die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert berechnet wird. Jeder Eigentümer muss seine proportionalen Werte berechnen, und der Gewinn wird in die Bemessungsgrundlage der Sparsteuer einbezogen. Die Gütergemeinschaft muss das Formular 184 einreichen und das jedem Mitglied zugerechnete Einkommen angeben.

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