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V3259-19 27. November 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Kein Vermögensverlust allein durch die Aussetzung der Börsennotierung einer Gesellschaft

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie einen Vermögensverlust geltend machen kann, da die Aktien einer Gesellschaft, deren Handel ausgesetzt wurde, an Wert verloren haben. Die DGT stellt klar, dass die Aussetzung der Notierung nicht automatisch einen Verlust begründet; hierfür sind die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erforderlich.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob ein Vermögensverlust in der Einkommensteuer der natürlichen Personen ausgewiesen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Aussetzung der Börsennotierung von Aktien führt nicht automatisch zum Vorliegen eines Vermögensverlustes für die Gesellschafter. Damit ein Verlust gemäß Artikel 37.1, e) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) entsteht, muss zuvor die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgt sein. Der Steuerzeitraum ist derjenige, in dem die Liquidation stattfindet, also der Zeitpunkt, an dem die Vermögensänderung gilt. Diese Gewinne oder Verluste werden der Sparsteuerbemessungsgrundlage zugerechnet.

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