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V3250-20 30. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias patrimoniales

Kein Abzug von Tippgeber-Gebühren bei der Berechnung von Spielgewinnen oder -verlusten möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Zahlungen an Sportwetten-Tippgeber beim Ermitteln der Vermögenszuwächse aus Glücksspielen steuerlich absetzbar sind. Die DGT stellt klar, dass diese Gebühren keinen Einfluss auf die Berechnung der aus dem Spiel resultierenden Vermögensveränderungen haben.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit von Tippgeberhonoraren bei der Ermittlung der Höhe der durch Glücksspiel erzielten Vermögenszuwächse.

Die Entscheidung der DGT

Die Berechnung von Vermögenszuwächsen und -minderungen aus Glücksspielen erfolgt auf globaler Ebene und beschränkt sich strikt auf die bei Wetten oder Spielen gewonnenen oder verlorenen Beträge. In dieser Berechnung ist kein anderer Begriff als der Gewinn oder Verlust selbst involviert, weshalb die Honorare von Tippgebern keine Auswirkungen auf die Bestimmung dieser Veränderungen haben.

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