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V3210-23 12. Dezember 2023 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · plan de pensiones

Auszahlungen aus Pensionsplänen als Leibrente unterliegen der Besteuerung als Arbeitseinkommen

Ein Rentner erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seines Pensionsplans, falls er diesen in Form einer Leibrente bezieht. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen als Arbeitseinkommen einzustufen sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Besteuerung der aus dem Pensionsplan erhaltenen Leistung in Form einer Leibrente.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Pensionsplänen gelten in jedem Fall als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daher müssen sie in die allgemeine Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer des Empfängers einfließen. Diese Beträge unterliegen dem Quellensteuerabzug gemäß den Vorschriften der Einkommensteuer.

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