Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3196-19 18. November 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Erbschaftsteuern erhöhen den Anschaffungswert und sind keine abzugsfähigen Aufwendungen

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die im Rahmen einer Erbschaft gezahlte Erbschaftsteuer sowie die Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken der Art Stadtgebiet (IIVTNU) als Werbungskosten für die Vermietung einer Immobilie steuerlich geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass diese Steuern keine Vermietungsaufwendungen darstellen, sondern den Anschaffungswert der Immobilie erhöhen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit der genannten Steuern.

Die Entscheidung der DGT

Steuern, die für den Erwerb einer Immobilie gezahlt werden, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken städtischer Art, sind keine mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen. Diese Beträge stellen einen erhöhten Anschaffungswert des Vermögensgegenstandes dar. Insbesondere wird die Steuer auf die Wertsteigerung der Grundstücke in den Wert der Grundstücke einbezogen, welche nicht abschreibungsfähig sind.

E-Mail
Kontakt