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V3194-20 26. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subvención de capital

Subventionen zur Finanzierung von Anlagevermögen sind als Erträge entsprechend der Abschreibung zu erfassen

Es wird die steuerliche Behandlung einer Subvention für Selbstständige zum Kauf eines Computers erörtert. Die DGT stellt fest, dass es sich bei der Finanzierung von Anlagevermögen um eine Investitionsbeihilfe handelt, die im gleichen Maße als Ertrag zu verbuchen ist, in dem der Vermögenswert abgeschrieben wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung des Zuschusses in der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Zweckgebundene Zuschüsse zur Förderung von Investitionen in das Anlagevermögen gelten als Kapitalzuschüsse. Ihre Erfolgsrechnungsrelevanz muss im gleichen Umfang erfolgen wie die Abschreibung der getätigten Investitionen oder Aufwendungen. Sofern die Wirtschaftsgüter nicht abschreibungsfähig sind, wird der Zuschuss im Jahr ihrer Veräußerung oder ihres Ausscheidens aus dem Inventar in voller Höhe verrechnet.

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