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V3190-20 23. Oktober 2020 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Einstufung der Nebentätigkeiten in der Schuhherstellung im IAE

Es wird geprüft, ob Nebentätigkeiten in der Schuhherstellung als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu besteuern sind. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit industriellen Charakter hat und unter die Rubrik 451.1 des IAE fallen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob man sich für diese Tätigkeit als Freiberufler in der Gruppe 399 der Steuer oder als Unternehmen unter der Nummer 451.1 anmelden muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Tätigkeit der Ausführung von Hilfstätigkeiten in der Schuhherstellung, wie das Überziehen von Absätzen, weist die Merkmale industrieller Tätigkeiten auf. Daher wird sie in der Gruppe 451 des ersten Abschnitts der Tarife eingestuft, insbesondere unter der Nummer 451.1 betreffend die Herstellung von Zwischenprodukten für die Schuhherstellung und Veredelungsdienstleistungen.

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