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V3181-17 13. Dezember 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · becas públicas

Stipendien für das Universitätsstudium sind unter bestimmten quantitativen Grenzen von der Einkommensteuer befreit

Es wurde angefragt, ob einkommensabhängige Studienstipendien für das Universitätsstudium in der Autonomen Gemeinschaft von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass dies der Fall ist, sofern die in der Verordnung festgelegten Höchstbeträge eingehalten werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob diese Stipendien von der Einkommensteuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Öffentliche Stipendien für reglementierte Studien sind gemäß Artikel 7.j) des LIRPF steuerfrei. Der steuerfreie Betrag umfasst Studiengebühren, Unfallversicherung und medizinische Versorgung sowie eine finanzielle Zuwendung mit Grenzen je nach Studienart und Bestimmungsort. Der Betrag, der diese Grenzen überschreitet, gilt als Arbeitslohn, der der Quellensteuer unterliegt. Die Befreiung findet keine Anwendung, wenn die Beihilfen ausschließlich Mitarbeitern einer öffentlichen Stelle oder deren Angehörigen gewährt werden.

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