Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3134-18 11. Dezember 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por descendientes

Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen und Abzug für Behinderung durch Vormundschaft und wirtschaftliche Abhängigkeit

Ein gerichtlich bestellter Vormund erkundigt sich, ob er die Familienmindestbeträge und Abzüge für seine Mutter und seinen behinderten Bruder geltend machen kann, obwohl diese nicht im selben Haushalt leben. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die wirtschaftliche Abhängigkeit sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob er die Familienfreibeträge und die entsprechenden Abzüge in seiner Einkommensteuererklärung (IRPF) sowohl für seine Mutter als auch für seinen Bruder geltend machen kann, obwohl diese in einer anderen Gemeinde als er gemeldet sind.

Die Entscheidung der DGT

Der Vormund hat Anspruch auf den Freibetrag für Nachkommen und den Abzug für Nachkommen mit Behinderung, sofern die unter Vormundschaft stehenden Personen ein jährliches Einkommen von 8.000 Euro nicht überschreiten und keine Steuererklärung mit einem Einkommen von mehr als 1.800 Euro abgeben. Das Fehlen des gemeinsamen Haushalts wird ausgeglichen, wenn die wirtschaftliche Abhängigkeit der unter Vormundschaft stehenden Person vom Steuerpflichtigen nachgewiesen wird. Für die Abzüge muss der Steuerpflichtige eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben oder Sozialversicherungsleistungen oder Ähnliches beziehen.

E-Mail
Kontakt