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V3078-14 12. November 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen especial de agencias de viajes

Sonderregelung für Reisebüros findet auf Eventtickets Anwendung, sofern diese als Reise-Nebenleistungen gelten

Eine Reiseagentur erkundigt sich, ob der Verkauf von Konzert- oder Sporttickets in Verbindung mit Transport und Unterkunft unter die Sonderregelung für Reisebüros fällt. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen als Reise-Nebenleistungen gelten und somit nach dieser Regelung besteuert werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros auf die angefragten Leistungen.

Die Entscheidung der DGT

Der Sonderregelung für Reisebüros unterliegen Unterkunfts- oder Transportleistungen, einschließlich Fahrkarten für Touristenbusse. Eintrittskarten für Sportwettbewerbe oder Musikveranstaltungen gelten als Nebenleistungen oder ergänzende Leistungen zu den Reisedienstleistungen. Da es sich um Nebenleistungen handelt, werden sie nicht unabhängig besteuert, sondern folgen dem Regime der Hauptleistung. Um zu bestimmen, ob eine Leistung eine Nebenleistung ist, muss bewertet werden, ob sie für den Kunden einen Selbstzweck darstellt oder das Mittel zum Genuss der Hauptleistung ist.

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